AGB

- ZUR LANDWEHR 25 – 48163 MÜNSTER -

Bitte nehmen Sie zu Kenntnis das nur die jeweiligen AGB’s gelten, die vom Kunden zusammen mit dem Vertrag unterschrieben wurden.

Der Lagermietvertrag ist ein Vertrag, unter dem wir dem Kunden einen Lagerraum zur Verfügung stellen, damit dieser persönliche Sachen und andere Güter selbst lagert (Self Storage) - ohne dass wir deren Art und/oder Beschaffenheit kennen - und zwar für einen vereinbarten Zeitraum und gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr durch den Kunden. Der vorliegende Vertrag kann auf keinen Fall einem Hinterlegungsvertrag gleichgesetzt werden, da wir keinerlei Verpflichtung eines Aufbewahrers haben und die Art und/oder Beschaffenheit der gelagerten Gegenstände nicht kennen und wir deshalb auch nicht für deren Rückgabe verantwortlich sind. Der vorliegende Vertrag kann auf keinen Fall einem gewerblichen Mietvertrag gleichgesetzt werden. Der Raum darf und kann nicht für die Ausführung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens genutzt werden. Die zur Verfügung gestellte Fläche darf nur für die Lagerung von Gegenständen, die im Inneren des Gebäudes gestattet sind, genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Handels-, Industrie-, Handwerks-, Dienstleistungstätigkeit oder freie Berufstätigkeit im Lagerraum und/oder in den Anlagen – Zur Landwehr 25- auszuüben, da jeder Lagerraum ausschliesslich für die Lagerung von Gegenständen bestimmt ist. Deshalb ist es dem Kunden untersagt, seinen Geschäftssitz oder seine Zweigniederlassung am Lagerort rechtlich oder faktisch zu errichten und Werbeschilder, Anmerkungen oder Leuchtschilder im Inneren des Lagerraums anzubringen. Die Ausstrahlung von Musik, die Verteilung von Getränken und Lebensmitteln und allgemein alle Tätigkeiten, die sich auf andere Personen als den Kunden selbst beziehen, sind verboten. Der Kunde erklärt ausserdem, dass der Lagerraum, der Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, für die Betreibung eines Geschäfts weder notwendig noch unerlässlich ist. Der Lagerraum kann auf keinen Fall, auch nicht vorübergehend, als Wohnraum oder Aufenthaltsraum genutzt werden. Allfällige Vorschriften über Wohnräume finden keine Anwendung. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl und/oder andere Schäden an den gelagerten Gegenständen und wir verlangen zwingend, dass der Wert der gelagerten Gegenstände versichert wird (z.B ausgelagerter Hausrat).

MIETDAUER

Der Lagermietvertrag ist befristet. Die Parteien legen bei Abschluss des Vertrages die Dauer der Überlassung des Lagerraums fest. Unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf dieser vereinbarten Vertragsdauer können die Parteien eine befristete Verlängerung des Lagermietvertrages vereinbaren. Will eine Partei den Vertrag über die vereinbarte Laufzeit hinaus nicht verlängern, ist sie verpflichtet, dies der anderen Partei unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den Lagerraum auf das Ende der vereinbarten Vertragsdauer vollständig zu räumen und besenrein zu übergeben. Wird der Vertrag von einer Partei am Ende der vereinbarten Vertragsdauer weder verlängert noch rechtzeitig geräumt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um einen Monat. Sollte der Kunde am letzten Tag der vereinbarten Dauer den Lagerraum nicht geräumt haben behalten wir uns das Recht vor, den Lagerraum selbst zu räumen. Ausserdem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Besetzung des Lagerraums nach Ablauf der Vertragsfrist eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr, erhöht um eine Vertragsstrafe von 20 %, zu entrichten.

LAGERGEBÜHR

Die Überlassung des Lagerraums ist gebührenpflichtig. Die Höhe der vom Kunden im konkreten Vertragsverhältnis zu zahlenden Gebühr wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt. Mit Beginn der Vertragslaufzeit ist die Gebühr für die gesamte Überlassungszeit des Lagerraums vollständig zu entrichten. Die Parteien behalten sich jedoch das Recht vor, andere Zahlungsmodalitäten festzulegen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Gebühr anlässlich jeder Vertragsverlängerung zu ändern. Darüber ist der Kunde schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Anwendung der Änderung zu informieren. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum oder innert der vereinbarten Zahlungsfrist die geschuldete Gebühr nicht bezahlt, kommt er in Zahlungsverzug. Für Mahnungen werden dem Kunden Mahngebühren berechnet; ausserdem kann ihm der Zugang zum Lagerraum bis zur Zahlung der gesamten geschuldeten Kosten verweigert werden.

ZUGANG

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, alle von uns vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, insbesondere diejenigen, die den Zugang sowie die Öffnungsund Schliesszeiten des Gebäudes und des Lagerraums betreffen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore hinter ihm richtig geschlossen werden. Bei auffälligen Problemen müssen wir dringend angerufen werden. Jede Alarmauslösung aufgrund von unkorrektem Verhalten wird dem Kunden mit Mindestens 100.-€ in Rechnung gestellt. Die Schlüssel/Fernbedienung des Lagerraums sind persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände an einem sicheren Ort aufzubewahren und jeden Verlust oder Diebstahl sofort zu melden. Der Zutritt zum Lagerraum ist an jedem Tag der Woche von 7 Uhr bis 22 Uhr möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten anzupassen. Der Kunde mietet ausschliesslich den im Vertrag angegebenen Lagerraum und kann weder in anderen Räumen Güter lagern noch die festgelegten Grenzen seines Lagerraumes überschreiten. Der Kunde darf die Räume, Wände, Trennvorrichtungen, Türen, elektrischen Leitungen sowie alle anderen Einrichtungsgegenstände von uns nicht verändern. Es ist ihm auch untersagt, die im Lagerraum vorhandenen Einrichtungsgegenstände, Möbel oder sonstigen Gegenstände zu entfernen, zu bekleben, Nägel einzuschlagen, festzuschrauben oder auf irgendeine Art und Weise zu befestigen sowie alle Einrichtungsgegenstände, die sich im oder ausserhalb des Lagerraums befinden, zu ändern, zu beschädigen oder zweckzuentfremden. Gestattet ist nur die Lagerung von Gegenständen. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch uns ist es dem Kunden insbesondere untersagt, in seinem Lagerraum Arbeiten jeglicher Art durchzuführen und/oder Maschinen sowie Gegenstände aufzustellen, die einen elektrischen Anschluss benötigen. Der Lagerraum darf weder als Wohnraum, auch nicht kurzzeitig, noch zur Ausübung irgendeiner Geschäftstätigkeit dienen. Der Kunde verpflichtet sich, den Lagerraum stets in einwandfreiem und sauberen Zustand zu halten. Er vermeidet es insbesondere, dort Gegenstände zu lagern, die den allgemeinen Zustand der Räume sowie die von anderen Kunden gelagerten Gegenstände beeinträchtigen könnten. Der Kunde achtet darauf, die Türen nicht zu blockieren sowie die Gänge, Türen und Parkplätze nicht unnötig zu versperren. Die Nutzung dieser allgemeinen Räume ist zeitlich nur für Be- und Entladearbeiten erlaubt.


Es ist ausdrücklich untersagt, folgendes zu lagern:

Verderbliche, riechende, gefährliche, toxische, entzündliche, explosive, radioaktive, ätzende, volatile Gegenstände/Güter/Gegenstände, welche die Nutzung anderer Kunden stören. Munition. Tote oder lebende Tiere sowie Pflanzen. Alle Gegenstände, die gesetzlich vorgeschriebene Lagerbedingungen erfordern oder deren Besitz gesetzlich verboten ist. Reifen/Räder müssen in Plastiktüten, verpackt werden.

Der Kunde achtet darauf, dass die gelagerten Gegenstände nicht durch von ihm verursachte Umstände, wie z.B. Feuchtigkeit, Ungeziefer oder Rost, beschädigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Lagerraum bei begründetem Zweifel an der rechts- und vertragsmässigen Nutzung zu betreten. Der Kunde ist allein für die gelagerten Gegenstände verantwortlich und erklärt, dass er rechtmässiger Besitzer derselben ist. Zugang zum Lagerraum hat aus-schliesslich der Kunde jedoch haben wir das Recht , im Notfall den Lagerraum zu betreten, um die gelagerten Gegenstände des Kunden sowie diejenigen anderer Kunden zu schützen. Der Kunde erklärt, von der Liste derjenigen Gegenstände, deren Lagerung verboten ist Kenntnis genommen zu haben. Wir behalten uns bei Zweifeln über die Art der gelagerten Gegenstände das Recht vor, diese zu prüfen und hierfür die Räume zu betreten sowie gegebenenfalls alle Gegenstände zu beseitigen, die eine Gefahr für den Standort oder für die anwesenden Personen darstellen könnten. Der Kunde wird für alle Schäden haftbar gemacht, die uns oder anderen Kunden bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen könnten. Es ist strengstens untersagt, im Bereich der Lagerräume zu Rauchen ( nur in ausgewiesenen Raucherbereichen). Der Kunde alle Brandschutzanlagen-Feuerlöscher- und Fluchtwege nicht zu blockieren. Jedes Aufbewahren, Lagern und/oder Hinterlassen von Abfall in oder in der Umgebung der Anlagen ist untersagt. Der Kunde ist vielmehr verpflichtet, sämtliche Abfälle mitzunehmen und sie zu entsorgen. Das Hinterlassen von Müll wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

VERSICHERUNGEN UND HAFTUNG

Wir treffen alle geforderten Massnahmen, um dem Kunden sichere und fachgerechte Lagerbedingungen zu gewährleisten. Daher ist das Betreten und Verlassen des Gebäudes gesichert: Der Kunde kann das Gebäude nur mittels der von ausgehändigten Schlüssel/Fernbedienung betreten. Jeder Lagerraum ist mit einem Schloss, dessen Schlüssel der entsprechende Kunde besitzt, abgeschlossen. Das Gebäude wird überwacht. Der Kunde ist sich aber bewusst, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht denjenigen eines Tresors oder Bankschliessfaches entsprechen. Bei Verlust oder Diebstahl der ausgehändigten Schlüssel/Fernbedienung ist der Kunde verpflichtet, uns umgehend in Kenntnis zu setzen. Wir können nicht haftbar gemacht werden: für Schäden an den gelagerten Gegenständen des Kunden für Einbrüche, Zerstörung oder sonstige Ereignisse, die am bereitgestellten Ort und/oder innerhalb des Gebäudes sowie auf dem Gelände auftreten. Wir übernehmen demnach keine Haftung für Verlust, Raub, Diebstahl, Brand und weitere Schäden, die an den eingelagerten Gegenständen entstehen. Der Kunde teilt uns den Höchstwert der Gegenstände mit, die er im Lagerraum aufbewahrt. Er verpflichtet sich , eine umfassende Versicherung abzuschliessen, um den Inhalt des Lagerraums abzusichern, und diese während der gesamten Lagerdauer aufrechtzuerhalten. Diese Versicherung muss insbesondere Brandrisiken, Explosionen, Wasserschäden, Raub, Diebstahl und Elementarschäden in Höhe des Wertes decken, der bei der Unterzeichnung des Lager/Mietvertrages angegeben wird. Die Versicherung muss zum Ersatzwert abgeschlossen werden. Sofern sich der Wert der gelagerten Gegenstände während der Vertragslaufzeit ändert, ist der Kunde verpflichtet, uns darüber zu informieren. Im Schadensfall haften wir nicht für die Differenz des versicherten Wertes und des tatsächlich erlittenen Verlustes. Des Weiteren sind wir von jeglicher Haftung für allfällig auftretende Schäden frei, wenn der Kunde keine oder nur eine mangelhafte Versicherung abschliesst. Wir behalten uns zudem das Recht vor, den Kunden für sämtliche von ihm verursachten Schäden haftbar zu machen.


RÜCKGABE DES LAGERRAUMS

Der Kunde ist verpflichtet, den Lagerraum in einwandfreiem Zustand, frei von Waren und Abfall sowie gereinigt zurückzugeben. Allenfalls entstandene Schäden oder notwendige Reinigungsarbeiten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt erst nach Rückgabe sämtlicher an den Kunden ausgehändigten Schlüssel/ Fernbedienung und Überprüfung des Raums durch uns.

ADRESSÄNDERUNG

Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend jede Adressänderung sowie Änderung der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich mitzuteilen. Solange dies nicht geschehen ist, sind wir berechtigt, Korrespondenz an die zuletzt angegebene Adresse zu senden.

NICHTEINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

Hält der Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsbedingungen nicht ein, setzen wir den Kunden durch eingeschriebenen Brief in Verzug . Kommt der Kunde innert einer Frist von 10 Tagen nach Inverzugsetzung seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, lösen wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung auf. Nach Bekanntgabe der Vertragsauflösung ist der Kunde verpflichtet, die geschuldete Summe vollumfänglich und umgehend an uns zu zahlen sowie am Ende der 10-tägigen Frist seinen Lagerraum zu räumen. Sollte der Kunde keine gültige Adresse mehr haben gilt die Kündigung auch nach erfolglosem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden als mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.Hat der Kunde den Lagerraum am letzten Tag der Frist nicht geräumt, behalten wir uns das Recht vor, den Lagerraum selbst zu räumen. Ausserdem ist während einer unrechtmässigen Besetzung des Lagerraums nach Ablauf der Vertragsfrist eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr, erhöht um eine Vertragsstrafe von 20%, zu entrichten. Im Falle der Nichtzahlung der geschuldeten Beträge vereinbaren die Parteien, dass wir über ein Pfandrecht an den genannten Gegenständen verfügen, welche fortan unter rechtmässigem Besitz von uns gelagert und dazu dienen, die Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Entschädigungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz, zu sichern.

Wir haben dann das Recht

  1. die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort lagern, oder
  2. diese frei und ohne Weiteres (nach freiem Ermessen, freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungswege) veräussern, um ihre Forderungen zu decken, oder
  3. diese bei geringem oder gar keinem Verkehrswert entsorgen.

Der Ertrag einer fälligen Veräusserung dient in erster Linie dazu, die Forderungen von uns zu decken. Die nicht durch die Veräusserung der Gegenstände abgedeckten Lagerungskosten sowie die Kosten, die durch den Verkauf oder die Zerstörung der Waren entstehen, müssen vom Kunden zusätzlich übernommen werden. Ein eventueller Überschuss aus der Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegt, dessen Saldo der Kunde zurückfordern kann. Bei schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch einen Kunden, welcher zu Gefahr in Verzug führt, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen, in den Lagerraum einzudringen, jegliche Gefahr zu beseitigen sowie diejenigen Gegenstände wegzuschaffen, die eine Gefahr darstellen.

SICHERHEITSLEISTUNG

Bei Vertragsabschluss zahlt der Kunde ausserdem eine Sicherheitsleistung für das Schloss und die Fernbedienung für das Hoftor. Wir behalten und jedoch das Recht vor, je nach Fall, eine höhere Sicherheitsleistung zu fordern. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und nach Ende des Vertragsverhältnisses sowie Rückgabe des Lagerraums dem Kunden zurückbezahlt.

SONSTIGES

Der Kunde verpflichtet sich, alle Bedingungen, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen und Vorschriften einseitig an die Entwicklung der Situation, jedoch im Sinne des von den Parteien vereinbarten, anzupassen. In diesem Fall wird der Kunde unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen vor deren Inkrafttreten informiert; bei Nichtgenehmigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde seinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 8 Tagen auflösen. Der vorliegende Vertrag sowie die Nutzung des überlassenen Lagerraums sind nicht auf Dritte übertragbar.

Wir behalten uns das Recht vor, unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung an den Kunden, jedoch ohne Angabe von Gründen, diesem während der Vertragslaufzeit einen anderen Lagerraum gleicher Grösse zuzuteilen. Die anfallenden Kosten für die Verlagerung der Gegenstände von einem Raum zum anderen tragen wir. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er uns aus technischen oder wartungstechnischen Gründen Zutritt zu seinem Lagerraum gewähren muss. Der Kunde gestattet die Überwachung der Bewegungen von Personen durch Überwachungskameras, die im und am Lagergebäude angebracht sind. Der Kunde erklärt sich bereit mit der Speicherung, und Zutrittskontrollen und mit der Aufbewahrung der erfassten Daten durch uns einverstanden zu sein.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die sich aus vorliegendem Vertrag ergeben, erklärt der Kunde ausdrücklich, auf seinen natürlichen Richter zu verzichten und die Parteien vereinbaren die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte – Münster i.Westf Die vorliegende Vorschrift ist Bestandteil des Lagermietvertrages.

Münster, 15.09.2014